Theodor von der Pfordten
09.04.2008, 17:55
Martyrium einer Sechsjährigen
Ein Vater soll seine Tochter missbraucht und an Nachbarn verkauft haben. Doch nun ist das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder eingestellt worden.
Sabine (Name geändert) war sechs Jahre alt, als ihr Vater Thomas S. sie erstmals dem Nachbarn zum Sex offerierte. In der Folgezeit vergewaltigte sie der 56-Jährige immer wieder, insgesamt mindestens zehnmal.
Der Vater von Sabine S. ließ sich jede Vergewaltigung mit 20 Mark bezahlen, bis er irgendwann selbst anfing, seine kleine Tochter zu missbrauchen. So steht es in der Anklage, die der Staatsanwalt am Montag im Landgericht vor entsetzten Zuschauern vortrug.
Vieles spricht dafür, dass die Vorwürfe stimmen. Doch letztlich bleibt die Schuldfrage offen, denn das Gericht stellte das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein.
Thomas S. wird im Rollstuhl in den Sitzungssaal des Landgerichts geschoben. Der 44-Jährige ist nach jahrelangem Alkoholmissbrauch und zwei Schlaganfällen kaum mehr in der Lage, sich zu artikulieren. Ob er die komplexe Anklage überhaupt versteht, ist zweifelhaft. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter geladen, der Thomas S. ein sogenanntes Korsakow-Syndrom attestiert, eine schwere Gedächtnisstörung, die bei chronischem Alkoholismus häufig auftritt.
Im Klartext: Thomas S. ist auf dem Stand eines Kleinkindes, schon einfache Fragen etwa zu Wohnort oder Beruf kann er nicht beantworten.
Der Anklage zufolge begann das Martyrium seiner Tochter Sabine S. im September 1996, als die Mutter eine Arbeit aufnahm und der arbeitslose Vater die Aufsicht über sie und ihre zwei Jahre jüngere Schwester übernahm.
Bei jedem kleinsten Vergehen prügelte Thomas S. auf die beiden Töchter ein, mal mit einem Ledergürtel, mal mit einem Besenstiel. Um die zahllosen Blutergüsse und Prellungen zu verbergen, trugen die Mädchen im Turnunterricht lange Hosen.
Die massiven Übergriffe hörten erst im September 1998 auf, als ein Nachbar das Jugendamt verständigte und die verwahrlosten Kinder in ein Heim kamen. Sabine S. zeigte dort starke Auffälligkeiten, sie ritzte sich die Arme und unternahm 2004 einen Selbstmordversuch.
Die Vergewaltigungsvorwürfe kamen aber erst 2006 ans Licht, als Sabine S. wutentbrannt ihren Vater bei einem Besuch attackierte. Als die zur Schlichtung angerückte Polizei nachfragte, offenbarte Sabine S. ihr Martyrium, und Thomas S. kam in Untersuchungshaft.
Dort allerdings blieb er nur wenige Tage, denn sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide. Seither lebt er in einem geschlossenen Heim, eine Gefahr geht von ihm nach Angaben seiner Anwältin Felicitas Krais allein schon wegen seines körperlichen Zustandes nicht mehr aus.
Die Richter beschlossen am Montag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, weil "schutzwürdige Interessen" des Angeklagten zur Sprache kämen. Seine Krankheit gilt als unheilbar, der Psychiater sprach von einer "dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit". Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "Verfahrenshindernis", das Gericht stellte das Verfahren deshalb ein.
Für Rechtsanwältin Gabriele Schöch, die schon viele Missbrauchsopfer vor Gericht vertreten hat, ist der Ausgang durchaus akzeptabel. Ihre Mandantin Sabine S., heute 18 Jahre alt und Auszubildende, sei darüber "bestimmt froh", denn ihr bleibe so ein Auftritt als Zeugin erspart.
"Sie möchte mit der ganzen Geschichte endlich abschließen", sagt Schöch. Abgeschlossen ist auch das Verfahren gegen den Nachbarn, der Sabine S. 1996 mehrmals vergewaltigte. Er soll ebenfalls Alkoholiker gewesen sein und ist inzwischen verstorben.
Quelle (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/190/162737/)
Wie kann so etwas Assozialies passieren?
Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür, doch was dahinter vor sich geht ist nicht von Interesse.
Ich könnte heulen........mehr kann ich nicht sagen........
Ein Vater soll seine Tochter missbraucht und an Nachbarn verkauft haben. Doch nun ist das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder eingestellt worden.
Sabine (Name geändert) war sechs Jahre alt, als ihr Vater Thomas S. sie erstmals dem Nachbarn zum Sex offerierte. In der Folgezeit vergewaltigte sie der 56-Jährige immer wieder, insgesamt mindestens zehnmal.
Der Vater von Sabine S. ließ sich jede Vergewaltigung mit 20 Mark bezahlen, bis er irgendwann selbst anfing, seine kleine Tochter zu missbrauchen. So steht es in der Anklage, die der Staatsanwalt am Montag im Landgericht vor entsetzten Zuschauern vortrug.
Vieles spricht dafür, dass die Vorwürfe stimmen. Doch letztlich bleibt die Schuldfrage offen, denn das Gericht stellte das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein.
Thomas S. wird im Rollstuhl in den Sitzungssaal des Landgerichts geschoben. Der 44-Jährige ist nach jahrelangem Alkoholmissbrauch und zwei Schlaganfällen kaum mehr in der Lage, sich zu artikulieren. Ob er die komplexe Anklage überhaupt versteht, ist zweifelhaft. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter geladen, der Thomas S. ein sogenanntes Korsakow-Syndrom attestiert, eine schwere Gedächtnisstörung, die bei chronischem Alkoholismus häufig auftritt.
Im Klartext: Thomas S. ist auf dem Stand eines Kleinkindes, schon einfache Fragen etwa zu Wohnort oder Beruf kann er nicht beantworten.
Der Anklage zufolge begann das Martyrium seiner Tochter Sabine S. im September 1996, als die Mutter eine Arbeit aufnahm und der arbeitslose Vater die Aufsicht über sie und ihre zwei Jahre jüngere Schwester übernahm.
Bei jedem kleinsten Vergehen prügelte Thomas S. auf die beiden Töchter ein, mal mit einem Ledergürtel, mal mit einem Besenstiel. Um die zahllosen Blutergüsse und Prellungen zu verbergen, trugen die Mädchen im Turnunterricht lange Hosen.
Die massiven Übergriffe hörten erst im September 1998 auf, als ein Nachbar das Jugendamt verständigte und die verwahrlosten Kinder in ein Heim kamen. Sabine S. zeigte dort starke Auffälligkeiten, sie ritzte sich die Arme und unternahm 2004 einen Selbstmordversuch.
Die Vergewaltigungsvorwürfe kamen aber erst 2006 ans Licht, als Sabine S. wutentbrannt ihren Vater bei einem Besuch attackierte. Als die zur Schlichtung angerückte Polizei nachfragte, offenbarte Sabine S. ihr Martyrium, und Thomas S. kam in Untersuchungshaft.
Dort allerdings blieb er nur wenige Tage, denn sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide. Seither lebt er in einem geschlossenen Heim, eine Gefahr geht von ihm nach Angaben seiner Anwältin Felicitas Krais allein schon wegen seines körperlichen Zustandes nicht mehr aus.
Die Richter beschlossen am Montag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, weil "schutzwürdige Interessen" des Angeklagten zur Sprache kämen. Seine Krankheit gilt als unheilbar, der Psychiater sprach von einer "dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit". Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "Verfahrenshindernis", das Gericht stellte das Verfahren deshalb ein.
Für Rechtsanwältin Gabriele Schöch, die schon viele Missbrauchsopfer vor Gericht vertreten hat, ist der Ausgang durchaus akzeptabel. Ihre Mandantin Sabine S., heute 18 Jahre alt und Auszubildende, sei darüber "bestimmt froh", denn ihr bleibe so ein Auftritt als Zeugin erspart.
"Sie möchte mit der ganzen Geschichte endlich abschließen", sagt Schöch. Abgeschlossen ist auch das Verfahren gegen den Nachbarn, der Sabine S. 1996 mehrmals vergewaltigte. Er soll ebenfalls Alkoholiker gewesen sein und ist inzwischen verstorben.
Quelle (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/190/162737/)
Wie kann so etwas Assozialies passieren?
Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür, doch was dahinter vor sich geht ist nicht von Interesse.
Ich könnte heulen........mehr kann ich nicht sagen........